Die Bundesregierung will den Markt der Vermögensberatung transparenter machen. Zu diesem Zweck wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet den geschützten Beruf des “Honorar-Anlageberaters” einzuführen.

Derzeit wird Vermögensberatung nahezu ausschließlich auf Provisionsbasis durchgeführt. Von mehr als 300.000 Beratern arbeiten in Deutschland nur rund 1.500 auf Honoarbasis. Dieses Verhältnis soll nach Wunsch der Bundesregierung deutlich verändert werden.

Viele Kunden wissen nicht, ob sie im Beratungsgespräch eine unabhängige Beratung erhalten oder der Verkäufer Provisionen kassiert beziehungsweise nur Produkte eines oder einiger weniger Emittenten und Anbieter vermittelt bekommen. Daran hat auch die Offenlegungspflicht der Berater über die Höhe der Provisionen nicht viel geändert.

Die Bundesregierung stellt Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage und schafft damit den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung. “Der Kunde und seine persönlichen Interessen müssen immer im Vordergrund stehen. Nur Banken und Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden langfristig auf dem Anlagemarkt erfolgreich sein können”, kommentierte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner das Vorhaben. Der Gesetzentwurf basiert auf einer Initiative des Verbraucherministeriums von 2011.

Die künftigen Honorarberater müssen weitergehende Anforderungen erfüllen als Anlageberater auf Provisionsbasis:

  • Sie müssen über einen ausreichenden Marktüberblick verfügen. Die Beratung muss ein breites Angebot umfassen. Sie darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzanlagen nahestehende Anbieter oder Emittenten beschränken.
  • Die Beratung darf ausschließlich auf Kundenvergütung erfolgen. Sind bestimmte Finanzprodukte nicht provisionsfrei am Markt erhältlich, müssen die Berater diese “Zuwendungen” unverzüglich an ihre Kunden weiterleiten.
  • Für Honorar-Finanzanlageberater führt der Gesetzentwurf spezielle gewerberechtliche Erlaubnis- und Eintragungspflichten (IHK-Register) ein. Damit wird eine honorargestützte Anlageberatung auch für beispielsweise offene Investmentfonds möglich.