Captura Direkt Beratungsgesellschaft mbH

Geschenkt ist geschenkt! 

Geschenke fordert man nicht zurück! Das ist Ehrensache, und das sehen Sie bestimmt genauso. 

In diesem Zusammenhang werden wir oft gefragt, ob das Geld aus der Nettolohnerhöhung ein Darlehen oder Subventionen darstellt, das unter Umständen zurückgezahlt werden muss. 

Ist eine Nettolohnerhöhung vom Finanzamt einmal genehmigt, dann erhalten Sie Monat für Monat diesen Mehrbetrag mit Ihrem Nettogehalt ausgezahlt.

Dieses Zusatzeinkommen ist für Sie frei verfügbar und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Es handelt sich also um geschenktes Geld. Und Geschenke werden nicht zurück gefordert. Ehrensache! 

Die Frage, die Sie sich beantworten müssen, ist: Habe ich Geld zu verschenken? 

Sie haben doch sicher nichts zu verschenken, oder? 

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