bc connect GmbH: Die Anfechtungsschreiben des Insolvenzverwalters werfen umfassende Rechtsfragen auf
Die rechtlichen Herausforderungen und Ansprüche, denen sich die Anleger der bc connect GmbH gegenübersehen, bedürfen einer detaillierten und umfassenden Analyse unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher Aspekte, die von Insolvenzrecht über Zivilrecht bis hin zu steuerrechtlichen Fragen reichen. Der folgende Bericht bietet eine gründliche Untersuchung dieser Aspekte, die spezifisch auf die Situation der Anleger zugeschnitten ist.
- Anfechtung von Transaktionen nach Insolvenzrecht
- a) Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung
Das Insolvenzrecht sieht vor, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind. Insofern zielen Anfechtungen darauf ab, Transaktionen rückgängig zu machen, die vor der Insolvenzeröffnung erfolgten und die Insolvenzmasse zum Nachteil der Gläubiger verminderten. Dies dient der Wahrung der Gläubigergleichbehandlung und der Sicherstellung, dass alle Gläubiger aus der vorhandenen Masse anteilig bedient werden können.
- b) Unentgeltliche Leistungen
Laut § 134 InsO sind Leistungen anfechtbar, wenn sie ohne eine entsprechende Gegenleistung erbracht wurden. Für die Anleger der bc connect GmbH ist entscheidend, ob Zahlungen als unentgeltliche Leistungen betrachtet werden können. Der BGH legt dar, dass die Beurteilung der Unentgeltlichkeit auf der Basis der zugrundeliegenden Verträge erfolgt. Die relevanten Darlehensverträge müssten hierfür analysiert werden, um festzustellen, ob Rückzahlungen ohne Rechtsgrund geleistet wurden und somit anfechtbar sind.
- c) Keine objektive Gläubigerbenachteiligung
Ein weiteres wesentliches Element für eine erfolgreiche Anfechtung ist das Vorliegen einer objektiven Gläubigerbenachteiligung. Die Darlegung, dass durch die streitgegenständlichen Zahlungen eine solche Benachteiligung herbeigeführt wurde, da die Insolvenzmasse nicht ausreichte, um die bestätigten Forderungen vollständig zu befriedigen, ist zwingend nötig.
- Steuerrechtliche Betrachtung gemäß § 370 AO
Im Hinblick auf § 370 AO könnten die Anleger der bc connect GmbH sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, falls sie wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht haben. Dies wäre der Fall, wenn Anleger sogenannten „Scheingewinne“ nicht versteuerten.
- Zivilrechtliche Überlegungen und Vertragsprüfung
Die Rechtslage erfordert eine genaue Prüfung der zwischen den Anlegern und der bc connect GmbH geschlossenen Verträge. Die Anleger sollten eine umfassende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Spezialisierte Rechtsberatung ist unerlässlich, um die spezifische Situation jedes Anlegers zu bewerten und die beste Verteidigungsstrategie gegen etwaige Anfechtungen und steuerrechtliche Vorwürfe zu entwickeln.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
- Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
- per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
- Telefon: 03591 29961 33
- Telefax: 03591 29961 44
- oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.
Pressekontakt
Jens Reime
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Telefon: 03591 299 61 33
Telefax: 03591 299 61 44
E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de