IVA – Die Internationale Verbraucher Anstalt hilft Ihnen, Ihr Geld zurück zu holen

Die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen ist genau der Bereich, in dem sich die Internationale Verbraucher Anstalt spezialisiert hat.
Laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshof müssen Gesellschaften deren Verträge widersprochen werden

  • Abschlusskosten,
  • Nutzungsentschädigung
  • Verwaltungskosten und
  • Ratenzahlungszuschläge

an die Kunden zurückbezahlen.

Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen hatten, können die Verträge rückabwickeln und erhalten die oben genannten Gelder zurück. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet.

Die Voraussetzungen:

Der Versicherungsantrag oder der Versicherungsschein enthalten keine Information über das Recht zum Widerspruch, wie beispielsweise bei dem Versicherungsvertrag, der Gegenstand der BGH-Entscheidung war.

Widersprochen werden kann auch dann, wenn die Belehrung zwar erteilt wurde, aber den daran zu stellenden strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen nicht genügt.

Der Widerspruch kann auch dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag stillgelegt ist oder, wie im vom BGH entschiedenen Fall, bereits gekündigt wurde.

Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Vertrag so zu behandeln, als wäre er nie zustande gekommen.

„Wir ermöglichen Verbrauchern zu viel gezahlte Gelder aus Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, sowie Beteiligungen zurück zu holen“, sagte jüngst ein Sprecher der IVA.

PRESSEKONTAKT

DMS Deutsche Makler Service Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Pressestelle

Schützenweg 25
95028 Hof

Website: ips-online.de
E-Mail : info@ips-online.de
Telefon: 09281/140140
Telefax: 09281/1401414