Einschätzungen zum Umtauschangebot der Berlin Atlantic Capital InfraTrust-Serie

Berlin – Die Anleger der in die Schlagzeilen geratenen Berlin Atlantic Capital sind auf den ersten Blick nicht zu beneiden. Spätfolgen der Marktkrise von 2008, Auseinandersetzungen mit der US Bank Wells Fargo, ein erbitterter Streit mit einem ehemaligen Vorstand und Mitgesellschafter. All das hat zu einer nachhaltigen Verunsicherung der Anleger und zu einer bisweilen unbarmherzigen Berichterstattung geführt.
Es ist viel Porzellan zerschlagen worden. Und vieles war unnötig. Doch der nüchterne Betrachter sollte sich von diesen „weichen“ und verzerrenden Faktoren zur Entscheidungsfindung, ob ein Umtauschangebot von KG-Anteilen in Aktien der CIG Wireless sinnvoll ist oder nicht, auf keinen Fall die freie Sicht auf die „harten“ Fakten verstellen lassen.

Natürlich muss man koinzidieren, dass sich das Mangement der BAC im Bereich LifeTrust verkalkuliert hat. BAC hatte von der damaligen Bank Wachovia erhebliches Fremdkapital aufgenommen, um ein LV Portfolio kapitalmarktfähig zu machen. Wachovia wurde nur wenige Monate später durch Wells Fargo übernommen, die zwar die ehrgeizigen Kapitalmarktpläne fortsetzte, dann aber schliesslich das Vorhaben zum Leidwesen der BAC und ihrer Anleger beerdigte.

Wahrscheinlich war es aus der damaligen Sicht Mitte 2008 eine richtige Überlegung des Managements. Zu groß war jedoch das Vertrauen in die Stabilität des Marktumfelds und die Redlichkeit der Banken. Doch auch diese kaufmännische Naivität der BAC Geschäftsführung im Bereich der LV Investitionen lässt nicht den direkten Umkehrschluss zu, dass damit alle innovativen Vorhaben in anderen Geschäftsbereichen, wie im US Mobilfunkbereich, gleichermaßen fehlgeleitet sind. Ganz im Gegenteil! Alle haben erkannt, dass das Geschäft mit den Funkmasten ein sehr lukratives Segment innerhalb der BAC ist.

Erkannt hat dies vornweg neben den verantwortlichen Gesellschaftern ein ehemaliger Geschäftsführer und Mitgesellschafter und seine Geschäftspartner höchstselbst. Genau diese Werthaltigkeit hatte Ihn dazu verleitet, die Assets wohl durch eine verdeckte feindliche Übernahme unter seine Kontrolle zu bringen. Dieser Angriff scheiterte jedoch in letzter Minute.

Umgekehrt ist es natürlich auch ein Argument, dass die BAC von vielen einzelnen „kleinen“ Kapitalanlegern finanziert wurde, die sich bei einer Entscheidungsfindung viel schwerer tun als institutionelle Anleger bei vergleichbaren Umtauschangeboten. Aber wäre es für die Kommanditisten wirklich von Vorteil beharrlich zu bleiben und das Umtauschangebot auszuschlagen? Ich finde das nicht!

Die fachlich substanzarme Diskussion, dass angeblich mit der CIG Wireless innerhalb der vergangenen vier Wochen ein Firmenmantel von rund 78.000 auf mehr als 72 Millionen US-Dollar im Wert gesteigert wurde, und dies anrüchig sei, ist natürlich Unsinn. Vor dem Hintergrund der Fortführung des bestehenden US Geschäfts und der künftigen Geschäftserwartungen, ist es durchaus realistisch, dass die Übertragung die Millionenwerte der Funkmasten in die Gesellschaft zu einem erheblichen Wertzuwachs führen kann. Es geht ja letztendlich um Investitionen in Funkmasten als Gesamtkonzept. Die Unternehmensstruktur der CIG Wireless ist dabei letztlich nur der „sichere“ Hafen, in den die Funkmasten einlaufen können. Hier scheint die Diskussion offensichtlich an der Sache vorbeizugehen und vieles nicht verstanden worden zu sein. Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass das Angebot an manchen Stellen unzureichend aufklärt.

Ein weiterer Vorteil spräche für den Umtausch in Aktien: Aktien spiegeln neben dem reinen gegenwärtigen Sachwert auch die gesamte Markterwartung in sich. Letztere ist aufgrund des stetig wachsenden Datentransfers ohne Frage im Aufwind. Verläuft das zugrundeliegende Geschäft mit den Sachwerten positiv, hier den Funkmasten, führt dies üblicherweise zu Phantasie und damit zusätzlichen Kurssteigerungen der Aktie. Gerade hier zeigt sich die Stärke von US Mobilfunkinfrastuktur: Sie verbindet die Substanz einer Immobilie, den Nutzen eines Infrastrukturvorhabens und die Nachfrage eines stark anwachsenden Technologie-Umfelds. Das alles sind starke Faktoren, die ein stabiles Wachstum ermöglichen sollten. Geschäftserwartungen, dieser Art honoriert der Markt zumeist mit Kursteigerungen.

Aber das Umtauschangebot hat aus meiner Sicht auch einen Nachteil. So ist klar, dass die Anlageentscheidung der meisten Anleger auf der Vermittlungsleistung unzähliger Finanzberater beruht. Es sind diese Finanzberater, die nun wieder von ihren Kunden um Rat gefragt werden. Der Finanzberater hingegen tut sich jetzt schwer seinen Kunden zugunsten des Umtausches zu raten, hat er den Anleger doch noch einige Jahre zuvor zur Anlage in einen geschlossenen Fonds geraten. Naturgemäß wird der Berater die Haftungsfrage und nicht Vor- und Nachteile des Umtauschangebots vor Augen haben. Verdienen kann ein Finanzberater mit einer Umtauschempfehlung an seine Kunden auch nichts.

Auf jeden Fall muss jeder Anleger für sich entscheiden, ob er der BAC Fondsgeschäftsführung noch einmal einen Vertrauensvorschuss zubilligen will und die InfraTrust-Fondsserie in ein Vorzugsaktienmodell wandeln mag. Ich denke, jeder besonnene Anleger sollte so entscheiden, aber dem Management auch klarmachen, welch große Verantwortung es fortan trägt.

Meinen hier geäußerten Worten liegen nachfolgende Überlegungen zugrunde:

 

Bewertung des Tauschs von Fonds in Aktien
(Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb)

 

  1. I.            Grundsätzliche Bewertung Fonds versus Aktien

 

  1. Investmentfonds (nur von diesen ist im folgenden die Rede) sind gebündelte Geldanlagen mehrerer Anleger mit einer festumrissenen Anlagerichtung in Sachanlagen. Im Rahmen dieser Ausrichtung erfolgt die Anlage in mehrere, teilweise sehr unterschiedliche Sachanlagen, insbesondere um eine Risikostreuung der unsicheren Erträge zu erhalten. In geschlossener Form wird das Anlagevolumen oder die Zeichnungsfrist begrenzt und in der Regel die anschließende Laufzeit der Sachanlage fest vorgegeben. Danach wird das Sachkapital in Geldvermögen umgewandelt und an die Fonds-Zeichner ausgezahlt. Die laufende Rendite der Investmentfonds richtet sich nach den laufenden Erträgen aus den Sachanlagen abzüglich der Kosten der Fondsverwaltung. Eine Schlußrendite entsteht, wenn der Marktwert der Anlagen bei der Veräußerung am Ende der Laufzeit höher liegt als die Errichtungs- oder Beschaffungskosten. Der Handel mit Fondsanteilen ist in der Regel nur möglich, wenn Käufer und Verkäufer direkt zusammentreffen. Der Übertrag steht unter dem Vorbehalt des Fonds-Verwalters, der seine Zustimmung versagen kann, wenn dadurch die Interessen der anderen Beteiligten geschädigt werden. Der Fonds-Verwalter erhält die Genehmigung zur Geschäftsführung in der Regel über die gesamte Laufzeit des Fonds. Der Anleger hat kaum Möglichkeiten der Einflußnahme insbesondere bei schlechter Geschäftsführung mit einer verlustreichen Entwicklung der Fonds-Anlagen.
  2. Eine Aktiengesellschaft bündelt ebenfalls das Geldkapital der Anleger, in der Regel in einem einzigen Unternehmen. Die Anteile der Anleger werden durch Aktien mit Nennwert oder mit eine Quotenanteil am Unternehmen (Stückaktien) verbrieft. Über die Anlage des Unternehmenskapitals entscheidet die Unternehmensleitung unter Kontrolle des Aufsichtsrats. Mißwirtschaft kann durch die Auswechslung der Unternehmensleitung bestraft werden. Die letzte Kontrolle, unter anderem mit der Besetzung des Aufsichtsrats, hat die Versammlung der Aktionäre (Hauptversammlung). Die Rendite der Aktienanlage setzt sich aus den Dividendenzahlungen und dem Wertgewinn der Aktie zusammen. Die in der Regel jährlich ausgezahlten Dividenden richten sich vornehmlich nach dem Gewinn der Aktiengesellschaft, der Handelswert der Aktien nach den kommenden Erfolgsaussichten und der Bewertung des im Unternehmen akkumulierten Produktionskapitals, insbesondere den Sachanlagen. Die Aktien können in Stamm- und Vorzugsaktien unterschieden werden. Die Vorzugsaktien besitzen im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Zum Ausgleich wird den Vorzugsaktionen ein höherer Anteil bei der Gewinnausschüttung zugewiesen. Wird den Vorzugsaktien sogar eine feste Dividende eingeräumt, nähern sich die diese Aktien der Form einer Unternehmensanleihe. Allerdings bleibt der Besitzanspruch an dem Unternehmen bestehen. Weiterhin kann die Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien ermöglichst werden. Aktien besitzen im Gegensatz zu Fondsanteilen den Vorzug einer hohen Fungibilität, sofern sie für den Aktienmarkt zugelassen sind. Dabei ist kein unmittelbares Zusammentreffen von Verkäufer und Käufer notwendig.
  3. Im Vergleich zwischen Fonds und Aktien liegen die Stärken der Fonds bei der breiteren Streuung der Anlage, vorzugsweise bei unterschiedlichen Unternehmen, in der Egalisierung der Ertragsrisiken, in dem eventuelle Verluste der einen Anlage durch die Gewinne der anderen ausgeglichen werden, und in dem geringeren Aufwand der persönlichen Verwaltung der Vermögensanlage durch den Anleger. Die Vorzüge der Aktienanlage bestehen in der Transparenz der Vermögensanlage, der größeren Fungibilität und dem unmittelbaren und kurzfristigen Einfluß auf die personelle Besetzung der Unternehmensführung. Auf Fehlentwicklungen kann zeitnah durch einen Verkauf der Aktien verkauft werden oder einen Austausch des Management reagiert werden. Positive Entwicklungen eröffnen dem Anleger die Möglichkeit, sein Engagement bei dieser Aktiengesellschaft zu verstärken.

 

 

  1. II.   Wandlung von Fonds-Anleihen in Aktien

 

  1. Gründe: Während Aktien im Rahmen der Fonds-Abgrenzung problemlos in den Fonds-bestand übernommen werden können, ist die Umwandlung von Fonds-Anteilen in Aktien aufwendiger. Notwendig und sinnvoll wird die Wandlung, wenn die Vorteile des Fonds-Anlage gegenüber der Aktie schwinden oder sich die Nachteile der Fonds vergrößern. Erstes ist insbesondere dann gegeben, wenn die Fonds-Anlagen an Streubreite verlieren oder der Verwaltungsaufwand zunimmt. Eine Vergrößerung der Nachteile ist gegeben, wenn das Management des Fonds unerwartet und dauerhaft beeinträchtigt ist oder – vor allem bei geschlossenen Fonds – sich die qualitativen und quantitativen Entwicklungsmöglichkeiten als ertragsmindernd eingeengt erweisen.
  2. Methode: Die Wandlung der Fonds-Anteile in Aktien setzt zwingend eine Auflösung des Fonds voraus. Damit verbunden ist der Verkauf des Fondsvermögens an eine Aktiengesellschaft, die entweder neu zu gründen ist oder bereits besteht. Der Verkaufserlös kann zum einen in der Barauszahlung bestehen, die dann an die Zeichner der aufgelösten Fonds-Anleihe weitergeleitet wird. Zum anderen ist eine Bezahlung durch die Übertragung von Aktien möglich. Dies kann auch abgestuft durch die vorgezogene Vergabe von Vorzugsaktien erfolgen, denen anschließend die Option einer Wandlung in Stammaktien eröffnet wird.
  3. Beispiel: Jüngeres Beispiel für die Wandlung eines Investitionsfonds in Aktien bietet die Doric Nimrod Air Two Limited, die drei langfristig an Emirates vermietete Airbus A380 finanziert. Ein Airbus wurde durch die Auflösung des Fonds „Sky Cloud II“ übernommen, dessen Zeichnung zum unter der Regie der Doric Asset Finance in Kooperation mit dem Hamburger Emissionshaus HANSA TREUHAND im Jahr 2010 abgeschlossen wurde . Die Doric Asset Finance hat mit Unterstützung der Londoner Beratungsfirma Nimrod Capital LLP am 14. Juli 2011 dann die übernehmende Firma Doric Nimrod Air Two Limited erfolgreich an der Londoner Börse gelistet.

 

 

  1. III.   Aktuelle Bewertung der Wandlung von IT-8-Fonds-Anteilen in Aktien der CIG Wireless Inc.

 

  1. Im Falle der geplanten Wandlung des InfraTrust-Acht-Fonds in Aktien der CIG Wireless Inc. gehen mehrere Faktoren in die Begründung ein. Im medialen Vordergrund stehen die personellen Querelen innerhalb der Fonds-Verwaltungsgesellschaft BAC, die eine Neustrukturierung des Management erforderten. Dies ist zwar erfolgt, der Nachhall besteht jedoch weiterhin. Der bedeutendere investmentkonzentrierte Grund ist die Einbindung des bestehenden Fonds-Vermögens in eine quantitativ größere Struktur. Die Investition in das Sachkapital Funktürme soll ausgeweitet werden, um größere Marktanteile auszuweisen. Mit der bestehenden Struktur des geschlossenen Fonds ist dies nicht möglich. Der materielle Bestand des Fonds – das Sachkapital – bleibt bei der Umwandlung erhalten. Die bestehenden Funktürme und die Genehmigungen zur Errichtung weiterer Türme gehen vollständig in den Besitz der CIG Wireless über. Die laufenden Erträge aus dem Sachkapital bleiben im Rahmen der bestehenden Verträge erhalten. Diese werden von der CIG Wireless übernommen.
  2. Der Verkaufserlös erfolgt in Form von Vorzugsaktien der CIG Wireless Inc., die einen bevorzugten Zugriff auf die Funktürme ermöglichen. Die Vorzugsaktien erfahren eine jährliche Verzinsung von 6%. Spätestens am 31.12.2015 (2,5 Jahre vor Ende der Fondslaufzeit) erfolgt die Auszahlung des eingesetzten Vermögens. Alternativ wird die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien der CIG Wireless angeboten. Steigt der Wert der Stammaktien der CIG Wireless auf mindestens 180% des Ausgabewertes der Vorzugsaktien, werden die Vorzugsaktien im Verhältnis 1:1 (in Stücken) in Stammaktien umgewandelt. Nach Ablauf einer 12-monatigen Haltefrist können diese Stammaktien auf dem Aktienmarkt verkauft werden.
  3. Die Werthaltigkeit des vorbörslichen Aktienkurses von 2 bis 4 USD wird durch das Beteiligungsangebot eines institutionellen US-Investor gestützt, der eine Beteiligung in Höhe von 15 Millionen USD zu einem Aktienkurs von 4 USD angeboten hat.

 

Insgesamt kann die geplante Umwandlung als äußerst sinnvoll bewertet werden. Die zahlenmäßigen Konditionen bieten mindestens einen Erhalt des bisher bestehenden Ertragslage. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit zur Wertsteigerung eröffnet, nicht zuletzt durch die Einbringung der bestehenden Anlage in ein größeres Unternehmen, das auch andere Betriebe integriert, die sich ebenfalls auf die Errichtung und Vermarktung von Funktürme konzentrieren. Die Synergieeffekte senken nicht nur die Kosten, sondern verstärken auch die Sicherheit der Anlage. Damit wird nicht nur die Ertragserwartung erhöht, sondern auch die Wahrscheinlichkeit der Wertsteigerung.

Quelle: Politspiegel ,Prof. Dr. Bernd-Thomas Ramb