BKS-ev: Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing-Bedacht auf einen guten Ruf? Handelt man auch danach?

Das ist auch wichtig, denn bei der Bundesvereinigung Kreditankauf- und Servicing handelt es sich um eine Vereinigung die Kreditforderungen zum Beispiel von Banken erwirbt, diese dann nach ethischen Grundsätzen abarbeitet. Auf den Seiten des Unternehmens publity heisst es dazu „Mitglieder der BKS Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V. sind führende Unternehmen aus dem Bereich Ankauf und Servicing notleidender Darlehen. Die Bundesvereinigung vertritt im Rahmen ihrer Satzung die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Behörden. Sie greift dabei aktuelle Themen aus Politik und Öffentlichkeit auf und bringt sich mit dem Know-how ihrer Mitglieder in die fachbezogene Diskussion ein“

Ganz besonderen Wert legt die BKS-ev. dabei das ihre Mitglieder über jeden persönlichen und rechtlichen Zweifel erhaben sein müssen um Mitglied zu werden aber auch um Mitglied bleiben zu können in der Vereinigung.Das kann man nachlesen auf der Seite der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing. Nun haben wir der BKS-ev nachgewiesen, daß ein führendes Mitglied des Verbandes diesen Kriterien nicht entsprechen dürfte.Wir wollten nun gerne wissen, was der Verband dort nun tut um diesen Vorgang zu klären. Eine Antwort haben wir dazu nicht bekommen.Es dürfte auch eine schwierige Situation für den Verband sein, denn diese betroffene Person hat sich auf die eine oder andere Art- und Weise „Freunde“ im Verband gemacht. Gemäß dem Motto „kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freudnschaft“, was im Geschäftsleben ja auch durchaus üblich sein mag.Daran finden wir auch absolut nichts Verwerfliches.

Die Frage ist aber dann eben in einer solchen Situation, ob man dann nich N E U T R A L in seiner Entscheiungsfindung ist. Das wäre natürlich wichtig um dann auch öffentlich Rede und Antwort zu der Entscheidung stehen zu können. Vielleicht gibt es ja aber auch eine „Gentleman Lösung“, heisst die betreffende Person scheidet auf eigenen Wunsch aus der Vereinigung aus oder lässt seine Mitgliedschaft ruhen, und zwar so lange bis der Vorgang geklärt ist. Nicht jeder der vor Gericht gestellt wird wird ja dann auch verurteilt. Trotzdem so wie die Faktenlage jetzt ist, kann es keine Funktion und aktive Mitgliedschaft innerhalb der BKS ev geben, will man den eigenen Ansprüchen gerecht werden. Wir sind gespannt ob man sich bei uns meldet. Wir freuen uns immer über eine offene Kommunikation. 

Anmerkung: So eben hat man sich die Geschäftsführerin bei uns gemeldet, mit dem Hinweis das man sich grundsätzlich nicht zu Verfahren äussere die Mitglieder betreffen. Ob das so ausreichend sein wird Frau Masche? Dafür ist die Tätigkeit Ihrer Mitglieder zu „brisant-ist das der richtige Ausdruck?“. Wir werden die Diskussion nun führen wollen auf unseren Plattformen. Sie können ja gerne da jeden Tag mal vorbeischauen.

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